7. Anerkannt & zertifiziert: Werden meine Gutachten vom Finanzamt akzeptiert?

Einleitung:

Sie haben ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben – und fragen sich nun, ob das beim Finanzamt auch zählt? Kurze Antwort: Ja, wenn der richtige Gutachter es erstellt hat. Etwas längere Antwort: Lesen Sie weiter, denn es kommt auf ein paar rechtliche Feinheiten an, die bares Geld wert sein können – besonders bei Erbschaft oder Schenkung.

Was verlangt das Finanzamt?

Laut § 198 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) kann ein sogenannter niedrigerer gemeiner Wert einer Immobilie mit einem Gutachten nachgewiesen werden. Doch nicht jedes Gutachten genügt den formalen Anforderungen – entscheidend ist die Qualifikation des Gutachters.

Das Finanzamt erkennt in der Regel zwei Arten von Gutachten an:
Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses, und
Gutachten von zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen, die ihre Qualifikation nach bestimmten Standards nachgewiesen haben.

Was bedeutet „zertifiziert“ konkret?

Damit ein Gutachten steuerlich verwendet werden kann, muss es von einer Person stammen, die nachweislich qualifiziert ist. Und zwar:
Durch eine staatliche oder staatlich anerkannte Stelle, oder
Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, also nach einem international anerkannten Standard für Sachverständige.

Genau das ist bei mir der Fall:
Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert – Zertifikats-Nr. DIA-IB-541. Diese Zertifizierung wird von einer nationalen Akkreditierungsstelle überwacht und garantiert fachliche Kompetenz, methodisches Vorgehen und Neutralität.

Was bedeutet das für Sie konkret?

Das von mir erstellte Verkehrswertgutachten kann als Nachweis beim Finanzamt rechtssicher verwendet werden – insbesondere wenn Sie einen niedrigeren gemeinen Wert für Zwecke der:

Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer
Grundbesitzbewertung

nachweisen möchten.

Fazit:
Nicht jedes Gutachten ist automatisch finanzamtstauglich. Mit einem zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind Sie auf der sicheren Seite. Denn so wird Ihr Gutachten nicht nur fachlich fundiert – sondern auch steuerlich anerkannt. Und das kann sich schnell in vierstelligen Beträgen auszahlen.