5. Weniger ist mehr: Wie Sie bei der Erbschaftsteuer mit einem Gutachten sparen können

Einleitung:

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen und das Finanzamt setzt großzügig den Wert fest? Dann heißt es tief durchatmen – und nachrechnen. Denn: Der vom Finanzamt ermittelte Wert ist nicht immer in Stein gemeißelt. Mit dem richtigen Nachweis kann der tatsächliche Marktwert oft deutlich niedriger liegen. Und das spart bares Geld bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Was bewertet das Finanzamt eigentlich?

Grundlage für die steuerliche Bewertung ist nicht einfach ein Blick auf den Markt, sondern das sogenannte Bewertungsgesetz (BewG). Hier werden typisierte Verfahren verwendet – also Modelle, die Durchschnittswerte ansetzen. Das ist zwar praktikabel, kann aber im Einzelfall auch zu einem überhöhten Wert führen. Besonders bei älteren, renovierungsbedürftigen oder speziell genutzten Immobilien ist das keine Seltenheit.

Die Öffnungsklausel – Ihre Chance auf einen realistischen Wert

Damit Sie in solchen Fällen nicht zu viel Steuer zahlen, gibt es § 198 BewG: die sogenannte Öffnungsklausel. Dieser Paragraph erlaubt es, dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert – also den tatsächlichen Verkehrswert – mit einem Gutachten nachzuweisen. Ein qualifizierter Sachverständiger erstellt eine fundierte Bewertung, die die Besonderheiten Ihrer Immobilie berücksichtigt.

Wann sich der Nachweis besonders lohnt

Bei stark sanierungsbedürftigen Objekten
Bei leerstehenden oder teilvermieteten Immobilien
Wenn die Immobilie schwer verkäuflich ist (z. B. wegen Lage oder Zuschnitt)
Bei ungewöhnlichen Nutzungen (z. B. Mischobjekte, Gewerbe im Wohngebiet)

Wie funktioniert das in der Praxis?

Steuerbescheid prüfen:

Hat das Finanzamt den Wert angesetzt?
Frist beachten:
Der Nachweis muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids vorgelegt werden.
Sachverständigen beauftragen:
Der Gutachter erstellt ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Gutachten einreichen:
Beim Finanzamt mit dem Hinweis auf § 198 BewG einreichen.

Fazit:

Ein professionelles Gutachten kann nicht nur bei Kauf oder Verkauf sinnvoll sein – sondern auch dann, wenn das Finanzamt mitrechnet. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen realistischen Wertnachweis – und lassen Sie sich nicht durch pauschale Verfahren übervorteilen. In Sachen Steuern gilt manchmal: Wer gut rechnet, zahlt weniger.